Aktuelles
Aus zwei wird eins – Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Ab dem 1. Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengefasst. Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 stehen künftig 3.539 € pro Jahr zur Verfügung – flexibel einsetzbar, je nach Bedarf.
Die bisherige Aufteilung und Verschiebung von Beträgen zwischen zwei getrennten Töpfen entfallen. Das neue Jahresbudget kann zum Beispiel genutzt werden für:
- einen Aufenthalt im Pflegeheim,
- die stundenweise Vertretung durch einen Pflegedienst,
- oder durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn, wenn die Pflegeperson verhindert ist – etwa im Urlaub oder bei Krankheit.
Weitere Vorteile der Neuregelung:
- Keine Wartezeit mehr:
Die bisher vorgeschriebene „Vorpflegezeit“ von sechs Monaten entfällt.
Das Budget kann ab sofort nach Feststellung von Pflegegrad 2 genutzt werden. - Pflegegeld wird weiterbezahlt:
Für bis zu acht Wochen Verhinderungspflege wird die Hälfte des monatlichen Pflegegeldes weitergezahlt. - Höhere Vergütung für Angehörige:
Übernehmen nahe Verwandte die Verhinderungspflege, können sie künftig das Doppelte des Pflegegeldes abrechnen – bislang war nur das 1,5-Fache möglich.
Wichtig:
Die Antragsstellung bei der jeweiligen Pflegekasse ist weiterhin erforderlich – sowohl für Verhinderungs- als auch für Kurzzeitpflege.
Hinweis: Die Beantragung ist auch nachträglich möglich.
Haben Sie Fragen?
Das Team der Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige steht Ihnen gerne beratend zur Seite.
Presseschau BSA
Im Main-Echo ist ein Artikel über die neu gegründete Selbsthilfegruppe veröffentlicht worden.
Bayerische Ehrenamtskarte – Wertschätzung für ehrenamtliches Engagement
Ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Als Zeichen der Anerkennung können ehrenamtlich tätige Einzelpersonen die bayerische Ehrenamtskarte beantragen.
Die Ehrenamtskarte bietet eine Vielzahl an Vergünstigungen im Alltag – zum Beispiel Rabatte beim Eintritt ins Schwimmbad, beim Einkauf beim Bäcker, Metzger oder Optiker und vieles mehr.
Weitere Informationen zur Beantragung sowie zu den Voraussetzungen finden Sie auf den Internetseiten des Landratsamts Miltenberg sowie der Fachstelle für Demenz und Pflege.
Jahresberichte für das Jahr 2024 verfügbar
Die Jahresberichte der einzelnen Fachstellen sind nun verfügbar und über die Rubrik „Downloads und Berichte“ abrufbar.
Der gemeinsame Jahresbericht der BSA e. V. folgt in Kürze.
Die Jahresberichte geben einen Einblick in das Wirken der Fachstellen im letzten Jahr. Sie finden Zahlen, Daten und Fakten und einen Ausblick auf das Jahr 2025. Viel Spaß bei der Lektüre!
Neue Selbsthilfegruppe für pflegende Angehörige
Erhöhung der Pflegeleistungen zum Jahreswechsel
Im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz wurden die Leistungen der Pflegeversicherung zum Jahreswechsel um 4,5 % erhöht.
Die konkreten Beträge finden Sie in unserer Übersicht der Pflegeversicherungsleistungen.
Telefonieren gegen die Einsamkeit – auch zwischen den Jahren
Online Beratungsangebot Hilfe zur Pflege
Der Bezirk Unterfranken erweiterte zum 1.Oktober 2024 sein Online-Beratungsangebot um das Thema Hilfe zur Pflege. Näheres erfahren Sie im beigefügten Schreiben des Bezirk Unterfranken.
Neuwahlen des Vorstands der Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige
Auszeit im Akutfall
Seit 01.01.2024 besteht der Anspruch auf kurzzeitige Arbeitsverhinderung (Freistellung für bis zu 10 Arbeitstage) und das Pflegeunterstützungsgeld (angelehnt an die Berechnung für das Kinderkrankengeld) neuerdings jährlich.
Weiter Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.