Erhöhung der Pflegeleistungen zum Jahreswechsel

Im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz wurden die Leistungen der Pflegeversicherung zum Jahreswechsel um 4,5 % erhöht. Die konkreten Beträge finden Sie in unserer Übersicht der Pflegeversicherungsleistungen.

Auszeit im Akutfall

Seit 01.01.2024 besteht der Anspruch auf kurzzeitige Arbeitsverhinderung (Freistellung für bis zu 10 Arbeitstage) und das Pflegeunterstützungsgeld (angelehnt an die Berechnung für das Kinderkrankengeld) neuerdings jährlich.Weiter Informationen erhalten Sie auf der...

Kostenlose ONLINE–Seminarreihe: Hilfe beim Helfen

Die bayerische Alzheimergesellschaft bietet eine Online-Seminarreihe für Angehörige von Menschen mit Demenz an. Ziel ist es den Angehörigen Wissen und Kompetenz zu vermitteln, damit sie Menschen mit Demenz besser verstehen und bestmögliche Unterstützung im Alltag...
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