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Ab dem 1. Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengefasst. Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 stehen künftig 3.539 € pro Jahr zur Verfügung – flexibel einsetzbar, je nach Bedarf.

Die bisherige Aufteilung und Verschiebung von Beträgen zwischen zwei getrennten Töpfen entfallen. Das neue Jahresbudget kann zum Beispiel genutzt werden für:

  • einen Aufenthalt im Pflegeheim,
  • die stundenweise Vertretung durch einen Pflegedienst,
  • oder durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn, wenn die Pflegeperson verhindert ist – etwa im Urlaub oder bei Krankheit.

Weitere Vorteile der Neuregelung:

  • Keine Wartezeit mehr:
    Die bisher vorgeschriebene „Vorpflegezeit“ von sechs Monaten entfällt.
    Das Budget kann ab sofort nach Feststellung von Pflegegrad 2 genutzt werden.
  • Pflegegeld wird weiterbezahlt:
    Für bis zu acht Wochen Verhinderungspflege wird die Hälfte des monatlichen Pflegegeldes weitergezahlt.
  • Höhere Vergütung für Angehörige:
    Übernehmen nahe Verwandte die Verhinderungspflege, können sie künftig das Doppelte des Pflegegeldes abrechnen – bislang war nur das 1,5-Fache möglich.

Wichtig:

Die Antragsstellung bei der jeweiligen Pflegekasse ist weiterhin erforderlich – sowohl für Verhinderungs- als auch für Kurzzeitpflege.
Hinweis: Die Beantragung ist auch nachträglich möglich.

Haben Sie Fragen?
Das Team der Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige steht Ihnen gerne beratend zur Seite.

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