Aktuelles

Veranstaltungstipp: Web Seminar der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Die Verbraucherzentrale bietet regelmäßig Veranstaltungen, zu verschiedensten Themen, in einem Online-Format an.

Eine Übersicht über die aktuellen Veranstaltungen finden Sie unter: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/veranstaltungen

Eine Veranstaltung möchten wir gerne hervorheben: für pflegende Angehörige findet am 12. und 13. November ein Seminar statt, das sich ums leibliche Wohl dreht.

Seminar für pflegende Angehörige: „Gut versorgt ins hohe Alter – Tipps zum Essen und Trinken“

Gesund alt werden – wer möchte das nicht? Genussvolles und ausgewogenes Essen und Trinken tragen wesentlich dazu bei. Das Web-Seminar der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vermittelt pflegenden Angehörigen alltagstaugliches Wissen rund um eine gesunde und ausgewogene Ernährung älterer Menschen. Es geht zudem um altersbedingte Krankheiten, zum Beispiel bei Demenz, sowie Praxis-Tipps für eine gesundheitsfördernde Verpflegung bei Mangelernährung, Kau- oder Schluckbeschwerden. Die Web-Seminare dauern jeweils 90 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Presseschau der BSA

Im Main-Echo (unser Echo) ist ein Artikel über den Besuch von Thomas Zöller MdL veröffentlicht worden.

Link zum Artikel

In einem zweiten Artikel wendet sich unser Seniorenbüro an die Leser und Leserinnen mit dem Thema der Digitalisierung.

Link zum Artikel

Aus Zwei wird Eins – Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Ab dem 1. Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengefasst. Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 stehen künftig 3.539 € pro Jahr zur Verfügung – flexibel einsetzbar, je nach Bedarf.

Die bisherige Aufteilung und Verschiebung von Beträgen zwischen zwei getrennten Töpfen entfallen. Das neue Jahresbudget kann zum Beispiel genutzt werden für:

  • einen Aufenthalt im Pflegeheim,
  • die stundenweise Vertretung durch einen Pflegedienst,
  • oder durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn, wenn die Pflegeperson verhindert ist – etwa im Urlaub oder bei Krankheit.

Weitere Vorteile der Neuregelung:

  • Keine Wartezeit mehr:
    Die bisher vorgeschriebene „Vorpflegezeit“ von sechs Monaten entfällt.
    Das Budget kann ab sofort nach Feststellung von Pflegegrad 2 genutzt werden.
  • Pflegegeld wird weiterbezahlt:
    Für bis zu acht Wochen Verhinderungspflege wird die Hälfte des monatlichen Pflegegeldes weitergezahlt.
  • Höhere Vergütung für Angehörige:
    Übernehmen nahe Verwandte die Verhinderungspflege, können sie künftig das Doppelte des Pflegegeldes abrechnen – bislang war nur das 1,5-Fache möglich.

Wichtig:

Die Antragsstellung bei der jeweiligen Pflegekasse ist weiterhin erforderlich – sowohl für Verhinderungs- als auch für Kurzzeitpflege.
Hinweis: Die Beantragung ist auch nachträglich möglich.

Haben Sie Fragen?
Das Team der Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige steht Ihnen gerne beratend zur Seite.

Bayerische Ehrenamtskarte – Wertschätzung für ehrenamtliches Engagement

Ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Als Zeichen der Anerkennung können ehrenamtlich tätige Einzelpersonen die bayerische Ehrenamtskarte beantragen.

Die Ehrenamtskarte bietet eine Vielzahl an Vergünstigungen im Alltag – zum Beispiel Rabatte beim Eintritt ins Schwimmbad, beim Einkauf beim Bäcker, Metzger oder Optiker und vieles mehr.

Weitere Informationen zur Beantragung sowie zu den Voraussetzungen finden Sie auf den Internetseiten des Landratsamts Miltenberg sowie der Fachstelle für Demenz und Pflege.

Veranstaltungen

04 Nov.
4 Nov. 25
Elsenfeld-Eichelsbach
10 Nov.
10 Nov. 25
Miltenberg
18 Nov.
Cookie Consent mit Real Cookie Banner