Ab dem 1. Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengefasst. Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 stehen künftig 3.539 € pro Jahr zur Verfügung – flexibel einsetzbar, je nach Bedarf.
Die bisherige Aufteilung und Verschiebung von Beträgen zwischen zwei getrennten Töpfen entfallen. Das neue Jahresbudget kann zum Beispiel genutzt werden für:
- einen Aufenthalt im Pflegeheim,
- die stundenweise Vertretung durch einen Pflegedienst,
- oder durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn, wenn die Pflegeperson verhindert ist – etwa im Urlaub oder bei Krankheit.
Weitere Vorteile der Neuregelung:
- Keine Wartezeit mehr:
Die bisher vorgeschriebene „Vorpflegezeit“ von sechs Monaten entfällt.
Das Budget kann ab sofort nach Feststellung von Pflegegrad 2 genutzt werden. - Pflegegeld wird weiterbezahlt:
Für bis zu acht Wochen Verhinderungspflege wird die Hälfte des monatlichen Pflegegeldes weitergezahlt. - Höhere Vergütung für Angehörige:
Übernehmen nahe Verwandte die Verhinderungspflege, können sie künftig das Doppelte des Pflegegeldes abrechnen – bislang war nur das 1,5-Fache möglich.
Wichtig:
Die Antragsstellung bei der jeweiligen Pflegekasse ist weiterhin erforderlich – sowohl für Verhinderungs- als auch für Kurzzeitpflege.
Hinweis: Die Beantragung ist auch nachträglich möglich.
Haben Sie Fragen?
Das Team der Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige steht Ihnen gerne beratend zur Seite.