Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bereits ausgeschöpft.
Ab sofort können daher keine Anträge mehr für den Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) gestellt werden.
Bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen.
Haben Sie schon eine Zusage/Antragsbestätigung erhalten? Dann ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert. Dieser wird ausgezahlt, sobald Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen
Weitere Informationen unter: https://www.kfw