Zum Jahreswechsel sind zwei für Pflegebedürftige und Angehörige bedeutsame Änderungen in Kraft getreten:
BEEP-Gesetz (seit 01.01.2026): Das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ wurde am 19.12.2025 vom Bundesrat verabschiedet. Pflegefachpersonen erhalten erweiterte Befugnisse, Bürokratie wird abgebaut. Für Sie als Betroffene besonders relevant: Das Pflegegeld läuft bei Klinik- oder Reha-Aufenthalt künftig bis zu acht Wochen weiter (bisher vier), und der verpflichtende Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI ist bei Pflegegrad 4 und 5 nur noch halbjährlich nachzuweisen. Verhinderungspflege kann nun lediglich für das vergangene Jahr rückwirkend beantragt werden.
Weitere Informationen beim Bundesgesundheitsministerium.
Bayerisches Landespflegegeld: Ab dem Pflegegeldjahr 2026 wird die jährliche Leistung von 1.000 € auf 500 € halbiert. Das Pflegegeldjahr entspricht künftig dem Kalenderjahr.
Weitere Informationen beim Bayerischen Landesamt für Pflege.
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